ABLAUF BEIM KAUF- Provisionsfreier Kauf direkt vom Bauträger
- Fixpreisgarantie für das erworbene Haus
- Treuhandabwicklung
- Wahlweise Kaufpreiserlag bei Kaufvertragsunterfertigung auf das Treuhandkonto oder Sicherstellung des nicht fälligen Kaufpreisteiles durch Bankgarantie
- Sofortige Anmerkung der Zusage von Wohnungseigentum im Grundbuch
- Bezahlung bzw. Weiterleitung des Kaufpreises an den Bauträger gemäß Bauträgervertragsgesetz (BGBL. 2008/56) vom Kaufpreis
- Nebenkosten (siehe unten)
BEZAHLUNG GEMÄSS BAUTRÄGERVERTRAGSGESETZ (RATENPLAN A):zu nachstehenden Terminen sind höchstens folgende Teile des Preises fällig:
- 15% bei Baubeginn auf Grund einer rechtskräftigen Baubewilligung;
- 35% nach Fertigstellung des Rohbaus und des Dachs;
- 20% nach Fertigstellung der Rohinstallationen;
- 12% nach Fertigstellung der Fassade und der Fenster einschließlich deren Verglasung;
- 12% nach Bezugsfertigstellung oder bei vereinbarter vorzeitiger Übergabe des eigentlichen Vertragsgegenstandes;
- 4% nach Fertigstellung der Gesamtanlage
- 2% nach Ablauf von drei Jahren ab der Übergabe des eigentlichen Vertragsgegenstandes, sofern der Bauträger allfällige Gewährungsleistungs- und Schadenersatzansprüche nicht durch eine Garantie oder Versicherung hat gesichert hat.
NEBENKOSTEN- 3,5% Grunderwerbssteuer
- 1,1% Eintragungsgebühr ins Grundbuch
- 1.5% Anwalts-/Notarkosten
- Netzbereitstellungsentgelte